Das gilt ab 01.01.2025 in Hahnbach
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Grundsteuer. Welche Auswirkungen hat das auf die Grundstückseigentümer?
Kontakt Steueramt
VG Hahnbach
Frau Anita Pirner, Tel. 09664 9134-20
anita.pirner@hahnbach.de
zuständig für
Kontakt Finanzamt
Die Kontaktdaten des Finanzamts können Sie den Bescheiden des Finanzamts entnehmen
zuständig für
Wichtige Fragen zur Grundsteuerreform 2025
Im Grundsteuergesetz wurde eine Öffnungsklausel aufgenommen, nach der den Bundesländern eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelungen ermöglicht werden.
Die Grundsteuerhebesätze betragen:
bis 31.12.2024 | ab 01.01.2025 | |
|---|---|---|
Grundsteuer A | 350% | 350% |
Grundsteuer B | 350% | 190% |
Somit fällt das Wohnhaus eines land- und fortwirtschaftlichen Betriebes nach neuem Recht unter die Grundsteuer B (baulich), anstatt wie bisher unter Grundsteuer A (agrarisch).
Richtet sich Ihr Einwand (z.B. Höhe des Grundsteuermessbetrages, Eigentümer, Datum der Zurechnung usw.) gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbescheides (=Grundlagenbescheid), so ist der Rechtsbehelf nur beim zuständigen Finanzamt einzulegen. Ein zusätzlicher Widerspruch beim Markt Hahnbach ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Für Fragen zum Messbetrag steht Ihnen die Bewertungsstelle des Finanzamtes zur Verfügung.
Ändert sich der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes, erfolgt automatisch eine Neuberechnung der Grundsteuer durch den Markt Hahnbach. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie unter:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelles
Bürgerservice-Portal
Mitarbeiter
Bekanntmachungen
Ortsplan